…hier ein kleiner Nachtrag zum letzten Spieltag der Saison 09/10.
Zur Erinnerung, wir zogen es vor in die Rhön zu fahren. Und das war auch gut so!
Aus: amtl. Bekanntmachung vom 21.06.10
Nr. 60: M.Spiel
SV Niedermoschel – TUS Stetten vom 22.05.10
Der TUS Stetten ist zum v.g. Meisterschaftsspiel nicht
angetreten. Das Spiel wird gem. § 19/b SpO für den
SV Niedermoschel mit 3 Punkten und 2:0 Toren als gewonnen
gewertet und für den TUS Stetten mit 0 Punkten und 0:2 Toren
als verloren gewertet. Der TUS Stetten wird gemäß § 53/2c
StrO mit einer Geldstrafe von 50,- Euro belegt.
Verhandlungskosten 30,- Euro,
Urteilsgebühr 20,- Euro zu Lasten des TUS Stetten.
Nr. 50: M.-Spiel
SV Niedermoschel Res. – TuS Stetten Res. am 22.05.2010
Die TuS Stetten Res. hat auf die Austragung des v.g. M.-Spiels
verzichtet. Das Spiel wird gem. § 19 b.) SpO für den
SV Niedermoschel Res. mit 3 Punkten und 2:0 Toren als
gewonnen und für die TuS Stetten Res. mit 0 Punkten und 0:2
Toren als verloren gewertet. Die TuS Stetten bleibt aus
besonderen Gründen straffrei.
Verhandlungskosten 20,- Euro,
Urteilsgebühr 20,- Euro zu Lasten der TuS Stetten.