Nachbesserung der Satzungsänderung.
Zur außerordentlichen Mitgliederversammlung am Mo. 05.12.16 um 19:30 Uhr gem. § 8 der Satzung werden alle volljährigen Mitglieder recht herzlich ins Sportheim eingeladen.
Allgemeine Tagesordnungspunkte:
TOP 1 Begrüßung
TOP 2 Änderung der Satzung
Folgende Bestimmungen unserer Satzung sind gem. Schreiben des Amtsgerichts Kaiserslautern vom 23.08.16 unwirksam und müssen bis zum Jahresende beschlossen werden:
– § 6 b) Nr.4 der Satzung:
Mit Auflösung des Vereins befindet sich dieser im Liquidationsstadium. Ein automatisches Ausscheiden der Mitglieder mit Auflösung des Vereins ist daher nicht möglich. Erst mit Beendigung der Liquidation, welche sodann zum Erlöschen des Vereins führt, sind die Mitglieder aus dem Verein ausgeschieden.
– § 9 i der Satzung ist hinsichtlich der Einberufungsart zu ungenau:
In der Satzung muss genau und detailliert angegeben werden, wie die Mitglieder zur Versammlung eingeladen werden. Es fehlt an der Angabe wo und wie die Pressemitteilung und wo genau der Aushang erfolgt.
TOP 3 Sonstiges
Stetten, den 19.10.2016
Mit sportlichem Gruß
Markus Hengstenberg / 1.Vorsitzender
Caroline Dexheimer / Schriftführerin