Alzey. Der Fausthieb, mit dem ein Rüssinger Fußballer im Verbandspokal-Halbfinale vergangenen Herbst einen Linienrichter niederschlug, hat den Südwestdeutschen Fußball-Verband in seinen Grundfesten erschüttert. Nichts ist mehr so, wie es vor dieser skandalösen Unsportlichkeit war. Auch nicht in der Sportgerichtsbarkeit.
Kaum jemand dürfte Zweifel haben, dass der Stettener Fußballer, der beim Hallenfußball-Turnier in Gau-Odernheim dem Schiedsrichter ein Leibchen auf den Kopf legte, vor dem Vorfall von Rüssingen milder bestraft worden wäre. 18 Wochen muss er nun pausieren. Wenigstens hat die Berufungsinstanz, das Verbandsgericht unter Vorsitz des Mainzer Richters Matthias Weidemann, das Ursprungsurteil von acht auf viereinhalb Monate reduziert. Aber auch das ist noch so viel, dass es in der Fußball-Szene für Gesprächsstoff sorgt.
Keine Tätlichkeit, sondern schwere Beleidigung
TuS Stetten hatte mit der Berufung Erfolg, weil das Verbandssportgericht den Straftatbestand des Übergriffs von Gau-Odernheim anders deutete als die Gebietsspruchkammer. Timo Hammer, hauptamtlicher Mitarbeiter des Verbandsgerichts, erläuterte: „Die Gebietsspruchkammer sah in der Aktion des Spielers eine Tätlichkeit, das Verbandsgericht eine schwere Beleidigung“. Von daher war das Strafmaß anzugleichen. Aber es schloss sich der Einschätzung an, dass man es nicht mit der Mindeststrafe bewenden lassen könne. Die Strafordnung des Verbands sieht für Vergehen dieser Art Strafen von einer Woche bis sechs Monate vor.
[…]
Autor: Claus Rosenberg, fupa.net
https://www.fupa.net/berichte/tus-stetten-nichts-mehr-wie-es-einmal-war-2612184.html