Mitglieder haben abgestimmt
Am gestrigen Montag (11.10.2010) wurde ein weiterer geschichtlicher Grundstein in der Vereinshistorie gelegt. Auf einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen die anwesenden Mitglieder den Verkauf des Vereinsheimes sowie des angrenzenden Tennisplatzes aus dem 99jährigen Erbpachtrecht an die Gemeinde Stetten. Diese Maßnahme kommt nur Zustande, sollte die geplante Gemeindehalle genehmigt und gebaut werden.
Das Sportheim wurde in den Jahren 1974-77 von einigen Mitgliedern in Eigenleistung und mit einer finanziellen Unterstützung von der Ortsgemeinde in Höhe von 60.000 DM errichtet. In den letzten Jahren waren umfangreiche Sanierungsarbeiten der Umkleidekabinen, Sanitärbereiche, Kücheninventar, Fenster etc. von Nöten. Da die Heizung im letzten Jahr den Geist aufgab, wurde diese behelfsmäßig durch ein 20 Jahre altes Gegenstück ersetzt. In näherer Zukunft würden weitere Renovierungsarbeiten am Sportheim nicht ausbleiben. So ist nicht damit zu rechnen, dass die Heizung weitere 20 Jahre standhält, das Eternitdach ist sehr in die Jahre gekommen und eine Wärmedämmung sei nicht zu umgehen. Dafür müsste ein Betrag von ca. 100.000 € veranschlagt werden, welcher vom TuS (inkl. Zuschüsse Sportbund) nicht zu stämmen wäre.
Die Vorstandschaft apellierte an die Mitglieder einem Verkauf zuzustimmen. Mit einfachen Worten gesagt: Man verkauft ein renovierungsbedürftiges Gebäude und bekommt ein modernes, energieeffizientes Sportheim in Miete gestellt. Durch den Kaufpreis, der als Rücklage zu sehen ist, könnte die Miete für min. 25 Jahre sicher gezahlt werden. Die Vorstandschaft hat es sich ausdrücklich zum Ziel gemacht, im Sinne unseres TuS 1860 Stetten zu handeln.
Ein angestrebter Verkauf an die Gemeinde hätte somit folgende Konsequenzen:
– der TuS ist nicht mehr Eigentümer des Sportheimes
– das Sportheim wird im Zuge eines Gemeindehallenanbaus saniert (s.o.)
– ein Nutzungsvertrag zwischen Gemeinde und TuS regelt für min. 25 Jahre die Rechte/Pflichten
Ein solcher Nutzungsvertrag soll nicht zum Nachteil des TuS ausgehandelt werden. Die uneingeschränkte Nutzung und ein sichergestellter Sportbetrieb stehen an oberster Priorität für die Vorstandschaft. Ein Entwurf eines solchen Nutzungsvertrages wird einer außerordentlichen Mitgliederversammlung vor einer Unterzeichnung vorgestellt. Eine spätere Änderung des Nutzungsvertrages nach Beginn der Laufzeit soll nur durch Zustimmung der Gemeinde und des TuS 1860 möglich sein.
Bürgermeister Kai-Uwe Angermayer warb für den Verkauf des Vereinsheimes und stellte die damit verbundenen Renovierarbeiten und den Hallenanbau vor. Die Gemeindehalle kann vom TuS für sportliche Aktivitäten genutzt werden. Ebenso können weitere Stettener Einrichtungen (Grundschule, Kindergarten) davon profitieren. Desweiteren ist vorgesehen, den Platz und die Räumlichkeiten für Versammlungen, Landfrauenverein, Freiwillige Feuerwehr und Gemeindearbeiter sinnvoll zu nutzen.
Rechtsanwalt Dr.Zink lobte das Engachement des Vereins und der Gemeinde und berichtete von positiven wie negativen Beispielen aus der Pfalz. Er wird, auch auf Empfehlung des Sportbundes, der Vorstandschaft in vertragsrechtlichen Schritten beratend zur Seite stehen.
Nach einer regen Diskussion der Mitglieder mit dem Vereinsvorstand und Gemeindevertretung wurde abgestimmt. Bei 4 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung sprachen sich 41 Mitglieder für einen Verkauf des Sportheimes aus.